„Wenn die Weiber führen das Regiment, so nimmt es selten ein gut End“ - Anmerkungen zu rechtlichen Grundlagen und Rezeption weiblicher Herrschaft
DOI:
https://doi.org/10.2390/biecoll-m2Schlagworte:
DDC: 900 (Geschichte (allgemein))Downloads
Veröffentlicht
2008-12-31